Wechselrichter und Lithium-Ionen-Akku in einem Gerät

Förderungen Speichermedien

Förderfähig sind neue PV-Anlagen, die zusammen mit einem Batteriespeichersystem errichtet werden oder die Nachrüstung eines Speichers bei einer PV-Anlage, die nach dem 31.12.2012 inbetriebgenommen wurde.

Förderfähig sind nur PV-Anlagen mit Batterie bis maximal 30 kW.

Die Förderung besteht aus einem günstigem KfW-Darlehen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss. Dieser Kredit mit Tilgungszuschuss  kann nur von der KfW-Bankengruppe gewährt werden, zu stellen ist dieser Antrag allerdings bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Installation des Speichersystems.

Ein "Nicht-KfW-Darlehen" oder die Finanzierung mit Eigenkapital ist für die Inanspruchnahme des Tilgungszuschusses nicht möglich. Dieser Tilgungszuschuss kann nicht ausbezahlt werden.

Der Tilgungszuschuss errechnet sich aus dem Anschaffungspreis der PV-Anlage und des Batteriespeichers. Maximal beträgt er 600 Euro (660 Euro bei Nachrüstung) je Kilowatt Anlagenleistung.

Sie können sich Ihren Tilgungszuschuss auch online anzeigen lassen. Dazu hat die KfW einen "Tilgungszuschussrechner" in  das Internet gestellt.

Weiterhin muss das System mindestens 5 Jahre betrieben werden, der Batteriespeicher muss einige technische Anforderungen erfüllen, darf nicht gebraucht sein und einige andere Punkte mehr.

Stand: Juli 2013